Regeln der .:]COK[:. Cologne Outdoor Killers

§ 1
Jedes Mitglied der „Cologne Outdoor Killers“, weiter auch mit „Clan“ bezeichnet, muss das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Wir behalten uns jedoch vor, ein Mitglied von dieser Regelung auszunehmen (Wild-Card).
Aus Gründen der besseren sprachlichen Verständigung sollte jedes Mitglied deutsch sprechen.

§ 2
Niemand hat Anspruch auf eine Mitgliedschaft bei den „Cologne Outdoor Killers“. Über einen Aufnahmeantrag in unseren Clan entscheiden entweder die Mitglieder mehrheitlich oder die Leader.
Darüber hinaus hat jedes „neue“ Mitglied eine Probezeit (Trial-Zeit) von vier Wochen, währenddessen es viel Spielzeit mit den anderen Mitgliedern verbringen sollte. Während der Trial-Zeit muss das neue Mitglied keinen Clan-Beitrag (siehe § 3) zahlen, erhält jedoch auch noch keine Admin-Rechte auf den Gameservern.

§ 3
Die Mitgliedschaft bei den „Cologne Outdoor Killers“ ist mit einem kleinen monatlichen Beitrag (z. Zt. EUR 4,00) für die laufenden Kosten des Clans (Homepage, Server usw.) verbunden. Für „inaktive“ Spieler, die nicht am Online-Gaming teilnehmen (können) beträgt der Beitrag monatl. 1,- EUR. Dieser ist mindestens vierteljährlich, am besten aber halbjährlich im Voraus zu zahlen. Einer dauerhaften Änderung des Beitrags müssen alle Mitglieder der „Cologne Outdoor Killers“ zustimmen.
Weitere außergewöhnliche Clan-Kosten werden gleichmäßig auf alle Mitglieder verteilt.

§ 4
Mitglieder der „Cologne Outdoor Killers“ dürfen keinem anderen CS Clan angehören (Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Zustimmung der Leader und werden nur dann genehmigt, wenn das Mitglied vor dem Beitritt zu COK schon in diesem anderen Clan war).

§ 5
Die Erreichbarkeit eines jeden Mitglieds sollte gewährleistet sein (ICQ, E-Mail, SMS oder Ähnliches). Des Weiteren muss ein funktionierendes Head-Set für die Nutzung von TeamSpeak vorhanden sein.

§ 6
Jedes Mitglied trägt das Kürzel .:]COK[:. vor seinem Namen. Nicknamen, die dem Ansehen unseres Clans schaden könnten, sind nicht gestattet.

§ 7
Jedes Mitglied, das durch Cheaten, Beleidigungen oder Ähnliches das Ansehen von den „Cologne Outdoor Killers“ schadet, wird mit Verlust der Mitgliedschaft bestraft.

§ 8
Um den Zusammenhalt und die Spielpraxis im Team zu fördern sollte regelmäßiges Spielen eine Selbstverständlichkeit sein. Einmal pro Woche, z.Zt. am Mittwoch, treffen sich alle aktiven Mitglieder auf dem Server zum gemeinsamen Spiel (Training). Sollte ein Mitglied diesen Termin einmal nicht wahrnehmen können, hat sich dieses im Forum schriftlich abzumelden.
Sollte ein Mitglied - aus welchen Gründen auch immer - mal länger (über 3 Wochen und mehr) nicht spielen können, dann genügt es, wenn es einem der Leader per ICQ oder E-Mail über den Grund sowie über die voraussichtliche Dauer der bevorstehenden Abwesenheit informiert.
Wenn ein Mitglied für die Dauer von einem Monat unentschuldigt abwesend bleibt, dann wird sein Status auf inaktiv gesetzt. Nach einem weiteren Monat unentschuldigter Abwesenheit verliert es automatisch seine Mitgliedschaft bei den „Cologne Outdoor Killers“.
Für einen beabsichtigten Wiedereintritt durch das ausgeschlossene Mitglied gilt § 2.

§ 9
Wir setzen einen hohen Wert auf Kameradschaft. Du solltest Dich im Team zurechtfinden und kameradschaftlich mit den anderen Mitgliedern umgehen.
Unfaires Verhalten und Beleidigungen werden nicht geduldet; weder gegenüber anderen Mitgliedern, noch gegenüber anderen Mitspielern bzw. Gegnern. Bei erstmaliger Verfehlung wird das Mitglied verwarnt, im Wiederholungsfall verlierst es die Mitgliedschaft bei den „Cologne Outdoor Killers“.

§ 10
Es ist verboten, Passwörter bzw. Kennwörter der „Cologne Outdoor Killers“ an Personen weiterzugeben, die weder Mitglied, Angehörige eines Mitgliedes oder offizieller Clanfreund sind. Zuwiderhandlungen haben Konsequenzen nach § 9.

§ 11
Jedes Mitglied der „Cologne Outdoor Killers“ erhält eine eigene E-Mailadresse in der Form nickname@cok-cs-clan.de.
Es ist strengstens verboten, unter Verwendung dieser von uns zur Verfügung gestellten E-Mailadresse illegalen Tätigkeiten (welcher Art auch immer) nachzugehen. Eine Übertretung dieser Bestimmung hat eine Anzeige bei den zuständigen Behörden sowie den Ausschluss aus dem Clan zur Folge.

§ 12
Alle Mitglieder sind verpflichtet regelmäßig, am besten täglich, sich über die Neuigkeiten im Forum und im eigenen COK-Emailpostfach zu informieren.

§ 13
Änderungen dieser Regeln können jeder Zeit von den Leadern erlassen werden und werden schriftlich angekündigt.

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